Weser

Dem Inhaber des Fischereierlaubnisscheines wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Angelruten unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Fischereierlaubnisschein sowie den Bestimmungen aus der Gewässerordnung der Mindener IG auszuüben.

Die Weser kann linksseitig (mit Blick stomabwärts) von km 180,350 (Vlotho-Valdorf) bis km 238,720 (Petershagen –Schlüsselburg ) sowie rechtsseitig von km 165,790 (Porta Westfalica-Eisbergen) bis km 238,720 (Petershagen-Wasserstaße) beangelt werden.