Schleusenkanal Schlüsselburg

Dem Inhaber des Fischereierlaubnisscheines wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Angelruten unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Fischereierlaubnisschein im Schleusenkanal Schlüsselburg beidseitig von km 000,300 – 002,000 auszuüben.

Dieser Fischereischein ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresschein für die Weser, ausgestellt durch die Mindener Interessengemeinschaft der Fischereivereine e. V.

Die dort enthaltenen Vorschriften sind Bestandteil dieser Fischereierlaubnis sofern sie auf dem Fischereierlaubnisschein des Schleusenkanals nicht gesondert behandelt werden.

Kosten siehe aktuelle Preisliste!