See "Frille Mania" und See "Windheim Döhren"

Dem Inhaber des Fischereierlaubnisscheines wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Angelruten unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Fischereierlaubnisscheines in beiden Seen auszuüben.

Der Fischereierlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresschein für die Weser, ausgestellt durch die Mindener Interessengemeinschaft der Fischereischeine e. V.

Die dort enthaltenen Vorschriften sowie die Bestimmungen aus der Gewässerordnung der Mindener IG sind Bestandteil dieser Fischereierlaubnis sofern sie auf dem Fischereierlaubnisschein der Seen nicht gesondert behandelt werden.

Der See "Windheim Döhren" befindet sich direkt nebem dem Vereinsheim der Mindener IG (An der Schleuse Nr. 4, 32469 Petershagen).