Bastau und Osterbach

Dem Inhaber des Fischereierlaubnisscheines wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Angelruten, unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Fischereierlaubnisscheines in der Bastau sowie im Osterbach auf dem Gebiet der Stadt Minden auszuüben.

Der Fischereierlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresschein für die Weser, ausgestellt durch die Mindener Interessengemeinschaft der Fischereischeine e. V.

Die dort enthaltenen Vorschriften sind Bestandteil dieser Fischereierlaubnis sofern sie auf dem Fischereierlaubnisschein für die Bastau und den Osterbach nicht gesondert behandelt werden.

Kosten siehe aktuelle Preisliste!