Schleusenkanal Petershagen

Dem Inhaber des Fischereierlaubnisscheines wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Angelruten unter Einhaltung der Vorschriften auf dem Fischereierlaubnisscheines im Schleusenkanal Petershagen beidseitig von km 000,300 – 006,300 des oberen Schleusenkanals und beidseitig von km 007,500 - 008,400 des unteren Schleusenkanals auszuüben. Der Fischereierlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresschein für die Weser, ausgestellt durch die Mindener Interessengemeinschaft der Fischereischeine e. V.

Die dort enthaltenen Vorschriften sind Bestandteil dieser Fischereierlaubnis sofern sie auf dem Fischereierlaubnisschein des Schleusenkanals nicht gesondert behandelt werden.

Kosten siehe aktuelle Preisliste!